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Montag, 03 Mai 2021 11:07

Hausmeisterservice: Das sind seine Aufgaben

Hausmeisterservice in Mülheim Hausmeisterservice in Mülheim pixabay

Im Rahmen des Betriebs eines Mietshauses fallen im Alltag zahlreiche Aufgaben an. Diese können von dem Vermieter beziehungsweise dem Eigentümer der Immobilie, ob vollständig oder nur zum Teil, an einen Hausmeister übertragen werden.

 

Die Aufgaben umfassen dabei unter anderem typischerweise die Pflege des Gartens, die Ausübung des Winterdienstes und der Durchführung von kleineren Reparaturarbeiten. Einige Hausmeister führen sogar mit neuen Mietinteressenten Besichtigungstermine durch oder organisieren die Schlüsselübergabe bei einem Mieterwechsel.

Vermieter können durch die Beauftragung eines kompetenten Hausmeisters, wie dem Hausmeisterservice in Mülheim, somit viel Arbeit, Zeit und in einigen Fällen auch Ärger einsparen. Weshalb Vermieter, die heutzutage noch auf einen Hausmeisterservice verzichten, dies in Zukunft ändern sollten, zeigt der folgende Artikel.

Welche Aufgaben übernimmt ein Hausmeister?

Welchen Aufgabenbereich ein Hausmeister abdeckt, unterliegt keinen rechtlichen Regelungen. Ebenfalls ist die Betriebskostenverordnung nicht entscheidend dafür, welche Tätigkeiten grundsätzlich an einen Hausmeister übertragen werden können.

In der Regel erledigt der Hausmeister sämtliche praktisch-technische Aufgaben, die in einer Immobilie anfallen. Dazu gehört zum Beispiel die Bedienung der Zentralheizung, die Pflege des Grundstücks und die Reinigung des Treppenhauses. Daneben überwachen Hausmeister die Anlieferungen von Brennstoff, die Warmwasserversorgung, die Wasseraufbereitungsanlage oder den Fahrstuhl.

Sie sorgen dafür, dass die Tiefgarage einwandfrei funktioniert, stellen Container und Mülltonnen für die regelmäßige Müllentsorgung bereit und beheben kleinere Schäden im Haus. Darüber hinaus kann der Hausmeister Reparaturwünsche und Schadensanzeigen von Mietern entgegennehmen und diese an den Vermieter weiterleiten, falls er nicht in der Lage ist, die jeweiligen Schäden in Eigenregie zu reparieren. Er sorgt ebenfalls dafür, dass die Hausordnung stets von allen Mietern eingehalten wird.

Diese vielfältigen Aufgaben, die an einen Hausmeister übertragen werden können, zeigen bereits, dass sowohl Vermieter als auch Mieter durch seine Tätigkeiten in hohem Maße entlastet werden können.

Der Einsatzbereich des Hausmeisters kann dabei in der Regel stets individuell auf die jeweiligen Anforderungen und Bedürfnisse des Auftraggebers angepasst werden. Daneben sollten natürlich auch die Wünsche der Mieter hinsichtlich der Hausmeistertätigkeiten berücksichtigt werden. Falls die Mieter im Rahmen ihres Mietvertrages bereits verpflichtet sind, einige Arbeiten in Eigenregie ausführen, ist jedoch darauf zu achten, dass der Hausmeister diese Aufgaben nicht zusätzlich übernimmt.

Hausmeister für Verwaltungstätigkeiten

Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass einzelne Verwaltungsaufgaben an den Hausmeister übertragen werden. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die Kosten für den Hausmeisterservice stets nur dann auf die Mieter umgelegt werden können, wenn es sich um typische Hausmeistertätigkeiten handelt. Nimmt dieser also auch Aufgaben wahr, die dem Bereich der Wohnungs- und Hausverwaltung zuzuordnen sind, ist für die entsprechende Vergütung der einzelnen Verwaltungstätigkeiten keine Umlage möglich.

Verwaltungsaufgaben, die in vielen Fällen an den Hausmeister übertragen werden, bestehen zum Beispiel in der Wohnungsübergabe bei einem neuen Mietbeginn oder der Wohnungsbesichtigung mit Mietinteressenten. Außerdem kann der Hausmeister bei einem Mieterwechsel die Schlüsselübergabe organisieren und die Wohnungsabnahme bei Mietende durchführen.

Viele Hausmeister übernehmen auch die Beauftragung von weiteren Fachbetrieben für die Ausführung von nötigen Reparaturarbeiten und überwachen die entsprechende Ausführung der Arbeiten. Daneben ist es auch möglich, die Durchführung von Schönheitsreparaturen bei einer neuen Vermietung und die Erstellung der Betriebskostenabrechnung an den Hausmeister zu delegieren.