Donnerstag, 21 August 2025 16:50

Anbindehaltung in Köln geprüft

Rinder im Laufgehege nach Ende der Anbindehaltung Rinder im Laufgehege nach Ende der Anbindehaltung Pixabay/Foto illustrativ

Die Staatsanwaltschaft Köln hat ein Verfahren gegen einen landwirtschaftlichen Betrieb in Bergisch Gladbach eingestellt. Zum ersten Mal räumte die Behörde jedoch ein, dass die dauerhafte Anbindung von Rindern einen strafrechtlichen Verdacht begründen kann. Grundlage war eine Anzeige der Tierschutzorganisation Peta.

Inhaltsverzeichnis:

Julia Weibel und Peta in Köln

Die Organisation Peta hatte im vergangenen Jahr Bilder eines Hofes in Bergisch Gladbach erhalten. Darauf waren Rinder in Anbindehaltung zu sehen. Referentin Julia Weibel erstattete daraufhin Strafanzeige. Bisher führten ähnliche Anzeigen selten zu Konsequenzen. Diesmal kam die Staatsanwaltschaft Köln jedoch zu einer neuen Einschätzung.

Staatsanwalt Sinan Sengöz erklärte, dass das Verfahren wegen veränderter Haltungsbedingungen eingestellt wurde. Die Behörde verwies auf die Gesamtumstände. Die Rinder werden inzwischen in einem Laufgehege gehalten, wo sie sich frei bewegen können. Diese Veränderung werde durch amtliche Kontrollen überwacht.

Kritik an der Anbindehaltung von Rindern

Die Anbindehaltung bedeutet, dass Tiere mit Ketten oder festen Halsrahmen fixiert sind. Sie können weder ganze Schritte machen noch sich umdrehen. Laut Peta und dem Deutschen Tierschutzbund ist diese Form der Haltung Tierquälerei.

Die Folgen sind vielfältig:

  • Eingeschränkte Bewegung
  • Keine Möglichkeit zur Körperpflege
  • Erhöhte Verletzungsgefahr beim Hinlegen oder Aufstehen
  • Aufenthalt in den eigenen Exkrementen

Bereits Jungtiere ab sechs Monaten dürfen angebunden werden. Viele Tiere verbringen das ganze Jahr so, nur wenige dürfen in den Sommermonaten auf die Weide.

Deutsche Betriebe und Fördergelder

Vor allem kleinere Höfe mit bis zu 50 Rindern nutzen noch diese Methode. In Deutschland betrifft das mehr als 28.000 Betriebe, rund 22 Prozent aller Halter. Hauptgrund ist fehlendes Weideland.

Zur Umgestaltung stehen staatliche Fördergelder bereit. Diese sollen Landwirte dabei unterstützen, von der Anbindehaltung auf modernere Systeme umzusteigen. Damit sollen hohe Umstellungskosten nicht allein bei den Betreibern liegen.

Auswirkungen des Falls aus Bergisch Gladbach

Der Schritt der Staatsanwaltschaft Köln gilt als Signalwirkung für künftige Verfahren. Peta sieht darin einen wichtigen Anfang. Die Organisation hofft, dass weitere Staatsanwaltschaften folgen und die Anbindehaltung schrittweise beendet wird.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger, www.fox360.net/de