Inhaltsverzeichnis:
- Verbotszone in der Innenstadt
- Ordnung und Kontrolle durch das Ordnungsamt
- Besondere Schutzbereiche und Mitnahmeverbot
- Verkehrseinschränkungen an Rheinbrücken
Verbotszone in der Innenstadt
Die Zone reicht linksrheinisch bis zu den Ringen und schließt diese ein. Dort ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung untersagt. Dazu zählen Silvesterknaller und Böller. Feuerwerksraketen und andere sichtbare Effekte der Kategorie 2 bleiben erlaubt.
Die Entscheidung basiert auf mehreren Faktoren. Beschwerden zu Lärm, Feinstaub und Müll nahmen zu. Gleichzeitig soll das Verbot Einsatzkräfte schützen. In früheren Jahren kam es zu Angriffen mit Böllern auf Polizei sowie Ordnungs- und Rettungskräfte, was die Stadt bereits bei anderen Großlagen vor Herausforderungen stellte, mehr dazu hier.
Ordnung und Kontrolle durch das Ordnungsamt
Das Konzept entstand in Abstimmung mit der Polizei. Das Ordnungsamt stellte fest, dass in der Verbotszone weniger Böller gezündet wurden. Zudem gab es positives Feedback. Forderungen nach einer Ausweitung wurden geprüft. Eine Erweiterung ist aus juristischen Gründen nicht möglich.
Auch in diesem Jahr zeigt das Amt für öffentliche Ordnung Präsenz. Bei Verstößen werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Wer trotz Verbots Böller zündet, riskiert ein Bußgeld bis zu 200 Euro. Das Gesetz sieht Strafen bis zu 50.000 Euro vor.
Besondere Schutzbereiche und Mitnahmeverbot
Unabhängig von der Verbotszone gilt rund um den Kölner Dom ein Mitnahmeverbot für Feuerwerkskörper aller Art. Diese Regel besteht wie in den Vorjahren. Stadtweit bleibt außerdem untersagt, Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen abzubrennen. Diese Bereiche unterliegen einem besonderen Schutz, der Teil eines umfassenderen Ansatzes ist, wie beim städtischen Verkehrskonzept.
Verkehrseinschränkungen an Rheinbrücken
Aufgrund des erwarteten hohen Besucherandrangs kündigt die Stadt umfangreiche Einschränkungen an. Mehrere Rheinbrücken sind betroffen. Die Maßnahmen dienen der Sicherheit und der Reinigung nach Mitternacht.
- Deutzer Brücke: ab 20 Uhr Sperrung für Kraftfahrzeuge in Richtung Heumarkt
- Hohenzollernbrücke: ab 18.30 Uhr vollständige Sperrung für Fuß- und Radverkehr
- Severinsbrücke: voraussichtlich ab 22 Uhr Sperrung Richtung Innenstadt, Richtung Deutz bleibt offen
- Zoobrücke: ab 22 Uhr Sperrung für Rad- und Fußverkehr in beide Richtungen
Zusätzlich gibt es ab 18.30 Uhr Sperrungen im Domumfeld. Haltverbote gelten in mehreren Straßen vom 31. Dezember 2025, 15 Uhr, bis 1. Januar 2026. Weitere Sperrungen sind bei Bedarf möglich. Die Stadt empfiehlt eine frühe Anreise und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
Quelle: RHEINISCHE ANZEIGENBLATTER, SN2 WORLD
FAQ
Gdzie gilt das Böllerverbot in Köln?
Das Böllerverbot gilt in einer großflächigen Zone der Kölner Innenstadt. Die Zone reicht linksrheinisch bis zu den Ringen und schließt diese vollständig ein.
Welche Feuerwerkskörper sind verboten?
Verboten sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung. Dazu gehören Silvesterknaller und Böller.
Welche Feuerwerkskörper bleiben erlaubt?
Erlaubt bleiben Feuerwerksraketen und andere Feuerwerkskörper der Kategorie 2, bei denen die Sichtbarkeit im Vordergrund steht.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 200 Euro. Gesetzlich sind Strafen von bis zu 50.000 Euro möglich.
Gibt es weitere Feuerwerksverbote außerhalb der Verbotszone?
Ja. Rund um den Kölner Dom gilt ein Mitnahmeverbot für Feuerwerkskörper aller Art. Zusätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen stadtweit untersagt.
Welche Verkehrseinschränkungen gelten in der Silvesternacht?
Mehrere Rheinbrücken werden zeitweise gesperrt, darunter die Deutzer Brücke, die Hohenzollernbrücke, die Severinsbrücke und die Zoobrücke. Zusätzlich gibt es Straßensperrungen und Haltverbote im Domumfeld.