Donnerstag, 04 September 2025 18:04

Irakerin mit gefälschter Identitätskarte in Köln/Bonn gestoppt

Festnahme am Flughafen Köln/Bonn Festnahme am Flughafen Köln/Bonn Pixabay/Foto illustrativ

Am Flughafen Köln/Bonn wurde eine Frau aus dem Irak mit einem gefälschten schwedischen Ausweis aufgegriffen. Sie kam aus Malta und stellte anschließend ein Schutzgesuch. Die Bundespolizei stellte das Dokument sicher und leitete ein Strafverfahren ein.

Inhaltsverzeichnis:

Kontrolle am Flughafen Köln/Bonn

Die 34-jährige Irakerin landete am Sonntagabend auf dem Flughafen Köln/Bonn. Bei der Kontrolle durch die Bundespolizei legte sie eine schwedische Identitätskarte vor. Beamte erkannten sofort Unregelmäßigkeiten und zweifelten an der Echtheit des Papiers. Experten für Dokumentenprüfung stellten schließlich fest, dass es sich um eine vollständige Fälschung handelte.

Die Frau konnte keine weiteren Unterlagen vorlegen. Damit fehlten Nachweise für eine rechtmäßige Einreise oder einen Aufenthalt in Deutschland.

Maßnahmen der Bundespolizei

Die Beamten nahmen die Frau zur Dienststelle mit. Dort wurden sowohl die gefälschte Identitätskarte als auch ihr Mobiltelefon beschlagnahmt.

Es liegen mehrere Verdachtsmomente vor:

  • unerlaubter Aufenthalt
  • Urkundenfälschung
  • Verschaffung falscher amtlicher Ausweise

Die Bundespolizei eröffnete ein Strafverfahren und leitete alle erforderlichen Schritte ein.

Vernehmung mit Dolmetscher

Bei der Vernehmung war ein arabischsprachiger Dolmetscher anwesend. Während dieser Befragung äußerte die Frau ein Schutzgesuch. Dies wurde von den Beamten dokumentiert.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen erhielt die 34-Jährige eine Anlaufbescheinigung. Damit wurde sie in die Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum verwiesen.

Weiteres Vorgehen in Bochum

Die Anlaufbescheinigung ermöglicht zunächst einen geregelten Zugang zur Aufnahmebehörde. Dort werden folgende Schritte vorbereitet:

  1. Registrierung und Aufnahme der Personalien
  2. Prüfung des Schutzgesuchs
  3. Entscheidung über das weitere Asylverfahren

Damit ist das Strafverfahren wegen Urkundenfälschung parallel zu dem Schutzverfahren anhängig. Die Behörden prüfen nun beide Verfahren unabhängig voneinander.

Quelle: t-online