Inhaltsverzeichnis:
- Verwaltungsgericht Köln bestätigt Stadt
- Kritik von Gastronomie und Politik
- Pop-up-Biergarten auf der Vogelsanger Straße
- Entscheidung über längere Öffnungszeiten bleibt offen
Verwaltungsgericht Köln bestätigt Stadt
Die Entscheidung fiel nach einer Klage von Gastronomiebetrieben, die keine längeren Öffnungszeiten durchsetzen konnten. Das Gericht verwies auf die Pflicht der Stadt, die Nachtruhe der Anwohnenden zu gewährleisten. Grundlage dafür ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2023. Darin wurde Köln verpflichtet, geeignete Maßnahmen gegen nächtliche Lärmbelastung am Brüsseler Platz zu ergreifen. Die Verwaltung will daher keine Änderungen vornehmen, bevor ein neues Lärmgutachten vorliegt.
Das Gutachten soll prüfen, wie sich verschiedene Maßnahmen auf die Situation auswirken:
- Alkoholkonsumverbot ab 22 Uhr.
- Sperrstunde für Terrassen.
- Geplanter Pop-up-Biergarten auf der Vogelsanger Straße.
Lärmmessungen werden klären, ob die Regelungen ausreichen oder angepasst werden müssen.
Kritik von Gastronomie und Politik
Mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Gastronomie äußerten Enttäuschung über das Festhalten an der Sperrstunde. Till Riekenbrauk von der IG Gastro zeigte Verständnis für das Urteil, kritisierte jedoch das Vorgehen der Stadt. Er wies darauf hin, dass es keine konkreten Belege gebe, dass Außengastronomie Hauptverursacher des Lärms sei. Die Wirtinnen und Wirte sehen vielmehr die große Zahl von Personen mit Kioskalohol als Problem.
Auch politisch gibt es Widerstand. Der Stadtrat hatte die Verwaltung beauftragt, eine Verlängerung der Öffnungszeiten zu prüfen. Derya Karadag von den Grünen kündigte an, weiterhin nach Alternativen zum Schutz der Anwohnenden zu suchen, ohne die Gastronomie unnötig zu beschränken.
Pop-up-Biergarten auf der Vogelsanger Straße
Als Reaktion auf die anhaltende Diskussion will die Stadt Köln einen temporären Biergarten auf der Vogelsanger Straße einrichten. Geplant ist die Nutzung an vier Wochenenden im Sommer. Dort soll es gastronomische Angebote geben, aber auch die Möglichkeit, eigene Speisen und Getränke mitzubringen.
Ein konkreter Starttermin steht noch nicht fest. Mehrere Interessierte haben sich für den Betrieb gemeldet. Daher wird ein vereinfachtes Ausschreibungsverfahren vorbereitet. Ein realistischer Beginn wird frühestens im August oder September erwartet.
Entscheidung über längere Öffnungszeiten bleibt offen
Die Sperrstunde von 22 Uhr bleibt bestehen, solange keine neuen Ergebnisse aus dem Lärmgutachten vorliegen. Für viele Gastronominnen und Gastronomen ist das zu langsam. Die Forderung nach einer schnellen Rückkehr zu Öffnungszeiten bis 23.30 Uhr bleibt bestehen. Ob die Stadt diese umsetzt, hängt nun von weiteren Untersuchungen ab. Bis dahin müssen Besucherinnen und Besucher des Brüsseler Platzes auf Alternativen wie den Pop-up-Biergarten ausweichen.
Quelle: EXPRESS, www.fox360.net/de