Inhaltsverzeichnis:
- Urteile gegen die Angeklagten im „No Name“-Prozess
- Hintergrund der Bluttat im „No Name“
- Revision und erneute Verurteilung durch das Landgericht
Urteile gegen die Angeklagten im „No Name“-Prozess
Der 35-jährige Angeklagte erhielt eine Haftstrafe von zwölf Jahren. Er wurde wegen Beihilfe zum Mord und weiteren Delikten verurteilt und sofort festgenommen. Der Mitangeklagte, 38 Jahre alt, wurde zu einer Gesamtstrafe von sieben Jahren Haft verurteilt, unter anderem wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung. Ihm wurde gestattet, das Gericht als freier Mann zu verlassen, da seine Haftstrafe erst in den kommenden Tagen beginnt.
Die Gerichtsentscheidung schloss auch Anschuldigungen mit ein, die sich auf andere Straftaten des 35-Jährigen bezogen, wie den gewerbsmäßigen Diebstahl. Während des Prozesses gestand er, unter anderem mit gestohlenen EC-Karten Geld abgehoben zu haben, wies jedoch einige der schweren Diebstahlsvorwürfe zurück.
Hintergrund der Bluttat im „No Name“
Die Tat im „No Name“ ereignete sich Ende 2015 und führte zu landesweitem Entsetzen. Der Vorfall wurde als Racheakt für einen Einbruch bei einem Treffpunkt der Hells Angels betrachtet. Mehrere mit Schusswaffen ausgerüstete Männer drangen am 20. November 2015 in die Kneipe ein und eröffneten das Feuer. Bei dem Überfall starb ein 29-Jähriger, der um Gnade gebeten haben soll, und drei weitere Personen wurden schwer verletzt.
Die Angreifer wurden von einem anonymen Tipp informiert, dass sich die mutmaßlichen Einbrecher in der Kneipe aufhalten würden. Sie erschienen bewaffnet und griffen ihre Opfer gezielt an, wobei dramatische Szenen entstanden. Zwei Männer wurden von mehreren Kugeln getroffen und überlebten nur knapp. Der Hauptverdächtige der Schüsse, der ehemalige Kölner Rockerboss Erkan A., floh nach der Tat in die Türkei und konnte bislang nicht nach Deutschland ausgeliefert werden.
Revision und erneute Verurteilung durch das Landgericht
Der Revisionsprozess gegen die zwei Männer begann im Juli 2024. Während des Verfahrens kam es zu intensiven Diskussionen über die Tatbeteiligung des 35-Jährigen und seine Verantwortung für die tödlichen Folgen. Die Staatsanwältin forderte für ihn eine Gefängnisstrafe von insgesamt zwölf Jahren und betonte seine aktive Unterstützung der Tat. Der Mitangeklagte, der als „Verräter“ angesehen wird, hatte die mutmaßlichen Einbrecher an die Angreifer verraten und eine Haftstrafe von sieben Jahren erhalten.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass beide Männer die Angreifer aktiv unterstützt hatten, auch wenn sie selbst keine tödlichen Schüsse abgaben.
Quelle: www.24info-neti.com/de, express.de