Mittwoch, 16 November 2022 15:43

Problem Arzthaftung - Was ist nun zu tun?

Anwalt für Arzthaftung Anwalt für Arzthaftung Foto door Pixabay: https://www.pexels.com/nl-nl/foto/close-upfoto-van-een-stethoscoop-40568/

Meist sind die vielen Behandlungsfehler immer noch verborgen. Woher weiß der Patient, ob etwas nicht stimmt oder es sich um eine tödliche Komplikation handelt?

Neben umfassenden Kenntnissen des Deliktsrechts erfordert ein erfolgreiches Management der Arzthaftungspflicht und Anspruchsdurchsetzung Kenntnisse des medizinischen Fachrechts, der Organisation von Gesundheitssystemen, der Krankenhaus- und OP-Organisation und insbesondere das richtige Verständnis für medizinische Zusammenhänge. Auf Gesundheitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte sind seit mehreren Jahren auf diesen Bereich spezialisiert.

Wann handelt es sich um einen Behandlungsfehler und wer muss es beweisen?

Für den Fall, dass ein Arzt medizinische Standards nicht befolgt, kann es passieren, dass es zu einem Behandlungsfehler kommt. Erleidet der Patient dadurch einen Schaden, muss der Arzt oder die Haftpflichtversicherung diesen ersetzen.

Zunächst muss der Patient beweisen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Dies ist oft nicht schwierig, da der Behandlungsplan aus den Krankenunterlagen ersichtlich ist und die Kriterien des Spezialisten leicht zurate gezogen werden können. Der Nachweis, dass ein Fehler einen konkreten Schaden verursacht hat, ist in der Regel schwieriger. Wird zum Beispiel eine Spinalanästhesie nachlässig durchgeführt und der Patient ist nach der Operation querschnittsgelähmt, ist es nicht offensichtlich, dass der Fehler die Schadensursache ist. In diesem Fall kann der Patient jedoch von einer Beweislastumkehr profitieren, wenn der Behandlungsfehler schwerwiegend ist oder darin besteht, dass die erforderlichen Befunde nicht eingeholt wurden. Wird die Beweislast aufgehoben, ist in der Regel die vollkommene Arzthaftung begründet. Denn ein fehlerfreier Schadenseintritt ist kaum nachzuweisen.

Während des Kommunikationsprozesses muss der Arzt von Anfang an nachweisen, dass dieser den Patienten vollständig und wahrheitsgemäß über die geplante Behandlung, deren Ziele und Gefahren sowie über alternative Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt hat. Wenn dies fehlschlägt, liegt ein Aufklärungsfehler vor. Aber dann hat der Patient die Pflicht des Nachweises, dass dieser Fehler einen Schaden verursacht hat, zum Beispiel, dass er die Operation, die zur Halbseitenlähmung geführt hat, nicht durchgeführt hätte, wenn er richtig aufgeklärt worden wäre. Gelingt ihm das, muss sein Arzt oder seine Haftpflichtversicherung ihn für alle Schäden, also Schmerzensgeld und etwaige finanzielle Nachteile, entschädigen. Der Arzt darf nicht beanstanden, dass eine weitere Behandlung oder Unterlassung einer Behandlung zu Beschädigungen führen kann.

Anwalt für Arzthaftung - die passende Hilfe für Behandlungsfehler

Ein Rechtsanwalt für Arzthaftung „kämpft“ an der Seite von Ärzten und Patienten. Seine primäre Aufgabe ist es, Sorge zu tragen, dass der Einzelfall immer zu einer medizinisch richtigen und sachlichen Entscheidung führt. Oft wenden sich Patienten an einem Anwalt für Arzthaftung, wenn sie von sogenannter „Ärztetäuschung“ betroffen sind. Im Falle eines Behandlungsfehlers, Diagnosefehlers oder einer Fahrlässigkeit, die oft zu einer Verlängerung der Behandlung oder dauerhaften Gesundheitsschäden führen, werden Betroffene versuchen, über einen Rechtsanwalt zu handeln. Die Geschädigten verlangen Schadensersatz, Schmerzensgeld oder einen Verdienstausfall.

Hier liegt die Bezeichnung bei der Arzthaftung. Kommt es daher zu Unstimmigkeiten im Behandlungsvertrag und kommt der Facharzt seiner Sorgfaltspflicht nicht nach, empfiehlt es sich, einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen. Ein Anwalt setzt sich für Ihre Rechte ein, wenn es um eigene Gesundheit oder bei Geburtsfehlern sogar um die Kindergesundheit geht.

Stellt sich die Behandlung als sachlich fehlerhaft heraus, das heißt, hat der Arzt gegen bewährte medizinische Regeln gehandelt, kann das Gericht dem Arzt die Beweislastumkehr anordnen. Das heißt, der Arzt muss die Ursache der Fehlbehandlung nachweisen. Ärzte sind verpflichtet, einen Beweis hervorzubringen, dass der Personenschaden des Patienten nicht auf Fahrlässigkeit des Arztes zurückzuführen ist.

Dies kann in umgekehrter Richtung geschehen: Für den Fall, dass der Arzt beschuldigt wird, beim Patienten einen Fehler begangen zu haben, ist er zunächst beweispflichtig. Daher muss er nachweisen, dass der Patient korrekt über alle Chancen, Gefahren und sonstigen Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt hat. Außerdem hat er das korrekt aufgezeichnet. Daher muss der Patient die Beweislast umkehren, um zu rechtfertigen, dass das nicht der Fall ist. Alternativ können Sie sich bei Problemen mit Ihrer Arztrechnung an einen Fachanwalt wenden.