Montag, 15 Januar 2024 18:23

Wasserkosten in der Nebenkostenabrechnung korrekt abrechnen

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In jeder Nebenkostenabrechnung sind Wasserkosten ein zentraler Bestandteil. Für Vermieter ist es wichtig, die richtige Abrechnungsmethode, den passenden Verteilerschlüssel und die Handhabung von Wasserzählern zu kennen.

 

Die Zusammensetzung der Wasserkosten

Die Wasserkosten setzen sich zusammen aus festen Gebühren und dem tatsächlichen Verbrauch der Mieter. Dabei gibt es unterschiedliche Abrechnungsarten: Während die Kosten für Warmwasser verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen, können Kaltwasser und Entwässerung auch mittels eines nicht-verbrauchsabhängigen Verteilerschlüssels umgelegt werden. Wichtig ist, dass die Details hierzu im Mietvertrag festgehalten sind. Die Wasserkosten Nebenkostenabrechnung stellt ein entscheidendes Element dar, um die Transparenz und Genauigkeit in der Abwicklung der Nebenkosten zwischen Vermieter und Mietern zu gewährleisten.

Jahresabrechnung von Wasserkosten

Vermieter müssen jährlich eine Nebenkostenabrechnung erstellen, die auch die Ausgaben für Wasserversorgung und -entsorgung beinhaltet. Hierbei wird der Wasserverbrauch in Kalt- und Warmwasser unterteilt.

Was gehört zur Wasserversorgung laut Betriebskostenverordnung?

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert genau, welche Kosten zur Wasserversorgung zählen. Dazu gehören Grundgebühren, Kosten für gemietete Wasserzähler, Abrechnungserstellung, Wartung von Wassermengenreglern, Betriebskosten einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und Kosten für den Wasserverbrauch. Zusätzlich gibt es umlagefähige Kosten für die Wasserentsorgung.

Verteilerschlüssel für Wasserkosten

Vermieter können verschiedene Verteilerschlüssel anwenden, wie z.B. nach Wohnfläche, Personenzahl pro Wohnung, Wohneinheit oder eine Kombination davon. Wichtig ist, dass der im Mietvertrag vereinbarte Verteilerschlüssel eingehalten wird. Fehlt eine solche Vereinbarung, erfolgt die Verteilung der Kosten üblicherweise nach Wohnfläche.

Verbrauchsabhängige Abrechnung der Wasserkosten

Die verbrauchsabhängige Abrechnung der Wasserkosten sorgt für eine gerechte Kostenverteilung, da jeder Mieter nur seinen eigenen Verbrauch bezahlt. Insbesondere bei Warmwasser ist dies bundesweit vorgeschrieben. Bei Kaltwasser haben Vermieter mehr Flexibilität in der Abrechnung, können aber ebenfalls die verbrauchsabhängige Methode wählen, sofern Wasserzähler in jeder Wohnung vorhanden sind. In einigen Bundesländern ist dies bereits Pflicht.

Warmwasserverbrauch und Allgemeinwasser

Der Warmwasserverbrauch muss verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Dazu ist der Einbau von Warmwasserzählern sowohl in Neubauten als auch in Bestandsimmobilien verpflichtend. Neben dem individuellen Verbrauch der Mieter können auch Kosten für allgemeine Wasserverbrauchseinrichtungen, wie Gemeinschaftsgärten oder Waschküchen, umgelegt werden.

Nichtumlagefähige Nebenkosten

Nicht alle anfallenden Kosten dürfen umgelegt werden. Dazu zählen z.B. Instandhaltungs- oder Instandsetzungskosten sowie Kosten für leerstehende Wohnungen und die Anschaffung von Wasseruhren.