Inhaltsverzeichnis:
- Parkgebühren steigen in allen Zonen der Stadt
- Besondere Regelungen für Anwohner und Elektrofahrzeuge
- Einnahmen und langfristige Ziele der Stadt
- Nächste Schritte und Zeitplan
Parkgebühren steigen in allen Zonen der Stadt
In der neuen Gebührenordnung wird besonders die Innenstadt (Zone 1) betroffen sein. Hier steigt die Gebühr für Kurzzeitparken auf 5 Euro pro Stunde. In den Bezirken 2 bis 9 (Zone 2) wird eine Gebühr von 2,50 Euro pro Stunde fällig. Diese Anpassungen orientieren sich an den Regelungen anderer deutscher Großstädte.
Die bestehende „Brötchentaste“, die 15 Minuten kostenloses Parken ermöglicht, bleibt bestehen, wird jedoch nicht erweitert. Das Langzeitparken wird besonders unattraktiv gestaltet: Die bisherige Tagesgebühr von 5 Euro wird durch eine neue Pauschale von 30 Euro pro Tag ersetzt. Langzeitparkplätze sollen in der Innenstadt komplett abgeschafft werden, während in den äußeren Bezirken eine reduzierte Anzahl bestehen bleibt.
Besondere Regelungen für Anwohner und Elektrofahrzeuge
Die Änderungen zielen darauf ab, Anwohnern den Zugang zu Parkplätzen zu erleichtern. In Wohngebieten sollen Stellplätze vorrangig für Bewohner mit Parkausweisen verfügbar sein.
Besondere Gruppen wie Ärzte, Pflegedienste, Hebammen und Menschen mit Behinderungen behalten ihre bisherigen Parkprivilegien. Elektrofahrzeuge mit entsprechender Kennzeichnung dürfen weiterhin kostenfrei an städtischen Ladesäulen parken.
Einnahmen und langfristige Ziele der Stadt
Die Stadt Köln erwartet jährliche Einnahmen von über 21 Millionen Euro aus den Parkgebühren. Ab 2027 sollen zusätzliche Einnahmen aus der Umsatzsteuer auf „selbstständige Parkflächen“ hinzukommen. Etwa 3.359 Parkplätze, die über Zufahrtswege erreichbar sind, fallen in diese Kategorie.
Diese Maßnahmen sind Bestandteil des städtischen Masterplans „Parken“. Das Konzept zielt darauf ab, den motorisierten Verkehr zu reduzieren, alternative Verkehrsmittel zu fördern und die Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen.
Nächste Schritte und Zeitplan
Bevor die neuen Regelungen umgesetzt werden, müssen Ausschüsse und Bezirksvertretungen den Vorschlag prüfen. Der Stadtrat plant die endgültige Entscheidung für Februar 2025. Bis dahin werden weitere Details ausgearbeitet und kommuniziert.
Quelle: wpblogs4free.com/de, t-online.de