Mittwoch, 16 Oktober 2024 23:02

Versuchter Mord in Köln - 29-Jähriger vor Gericht

Prozess Prozess pixabay / Foto illustrativ

Ein 29-jähriger Mann steht vor dem Kölner Landgericht, weil er seine Ex-Freundin töten wollte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, aus Heimtücke und niederen Beweggründen gehandelt zu haben. Das Opfer, eine 23-jährige Frau, wurde schwer verletzt, überlebte jedoch den brutalen Angriff.

Der Angriff in Köln-Braunsfeld

Laut Anklage ereignete sich der Vorfall im Februar dieses Jahres im Kölner Stadtteil Braunsfeld, im Bereich Maarweg. Der Angeklagte soll seine ehemalige Lebensgefährtin mit mehreren Messerstichen in den Oberkörper und den Kopf schwer verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft ist der Meinung, dass der Mann seine Ex-Partnerin töten wollte, um zu verhindern, dass sie sich anderen Männern zuwendet. Das Opfer erlitt unter anderem eine tiefe Schnittwunde im Gesicht, die sich vom Mundwinkel bis zum Auge erstreckte.

Der Hintergrund - Kontrollsucht in der Beziehung

Die Beziehung zwischen dem Angeklagten und der Frau war laut Staatsanwaltschaft von Eifersucht und Kontrollzwang geprägt. Der Mann, der 2015 als Flüchtling aus Syrien nach Deutschland gekommen war, soll ein Jahr lang mit der Frau zusammen gewesen sein. Ihre Beziehung war jedoch von ständigen Konflikten begleitet. Im Februar dieses Jahres hatte die Frau deutlich gemacht, dass sie keinen weiteren Kontakt zu ihm wolle, was den Angeklagten offenbar zur Tat motivierte.

Am Tag des Angriffs stand der Mann unter dem Einfluss von Drogen. Er gab im Prozess an, dass er sich an den genauen Ablauf der Tat nicht mehr erinnern könne, jedoch plötzlich ein Messer in der Hand gehabt habe. Die Stiche, die er der Frau zufügte, wurden von ihm nicht direkt kommentiert.

Das mögliche Motiv - „Ehre“ als Tatgrund

Ein zentrales Thema des Prozesses ist die Frage, ob die sogenannte „Ehre“ des Angeklagten eine Rolle bei seiner Tat gespielt hat. Während des Angriffs soll er laut Anklage Sätze wie „Meine Ehre, meine Frau, ich töte dich“ gerufen haben. Dies deutet darauf hin, dass er nicht akzeptieren konnte, dass die Frau sich von ihm trennen wollte. Die Zeugin bestätigte vor Gericht, dass der Angeklagte bereits während ihrer Beziehung begonnen hatte, ihr vorzuschreiben, was sie „zu tun und zu lassen habe.“

Der Prozess ist auf insgesamt acht Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird Anfang Dezember erwartet. Die Aussagen der Zeugen, darunter auch das Opfer, sowie die psychiatrische Begutachtung des Angeklagten werden entscheidend für die Urteilsfindung sein.

Quelle: www.24edu.info/de, 1.wdr.de