Festnahme beim Verkaufsversuch
Am Donnerstag, den 21. März, griffen Zivilkräfte der Polizei Köln ein, als vier mutmaßliche Hehler - zwei Männer im Alter von 22 Jahren, ein 18 - Jähriger und eine 24 - jährige Frau - versuchten, ein fast 50.000 Euro teures, gestohlenes Wohnmobil an einen potenziellen Käufer zu verkaufen. Die Tatverdächtigen hatten das Fahrzeug zuvor über eine Internetplattform zum Kauf angeboten. Bei der geplanten Besichtigung des Fahrzeugs gegen 17.30 Uhr am Pfarrer – Maybaum - Weg erfolgte die Festnahme durch die Beamten. Während die 24 - Jährige das Wohnmobil präsentierte, sollen die drei Männer das Umfeld beobachtet haben. Ermittlungen ergaben, dass das Wohnmobil bereits im November des Vorjahres aus einem Wohngebiet in Bergisch Gladbach gestohlen worden war. Nun wird geprüft, ob die Festgenommenen auch für den Diebstahl verantwortlich sind.
Polizei warnt vor Betrügern im Internet
Die Polizei nutzt diesen Vorfall, um auf das Risiko des Kaufs von gestohlenen oder illegal erworbenen Fahrzeugen im Internet hinzuweisen. Interessenten sollten insbesondere bei auffallend günstigen Angeboten vorsichtig sein und sich fragen, warum solche Fahrzeuge zu niedrigen Preisen angeboten werden oder warum kein Händler das Fahrzeug erworben hat. Wohnmobile, die derzeit sehr gefragt sind, werden selten zu Schnäppchenpreisen angeboten.
Empfehlungen für den Fahrzeugkauf
Um Betrugsfällen vorzubeugen, empfiehlt die Polizei, Fahrzeuge immer an der Wohnanschrift des Anbieters zu besichtigen und skeptisch zu sein, wenn Verkäufer kurzfristig verhindert sind oder Angehörige bzw. Mitarbeiter mit einer Vollmacht entsenden. Zudem sollte auf die Übereinstimmung der Namen auf der Klingel mit dem des Anbieters und die Authentizität der Zulassungspapiere geachtet werden. Fehlende oder nicht funktionierende Fahrzeugschlüssel sollten als Warnsignal betrachtet werden. Durch die Beachtung der Empfehlungen der Polizei können sich potenzielle Käufer vor Betrug schützen und dazu beitragen, den illegalen Handel mit gestohlenen Fahrzeugen einzudämmen.
Quelle: presseportal.de